Der Winter naht, es gilt zu beachten: | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Der Winter naht, es gilt zu beachten:

Wasserversorgung am Friedhof

Der erste Frost ist angekündigt, daher wird das Wasser am Friedhof, wie in jedem Jahr, rechtzeitig abgestellt, damit keine Frostschäden entstehen. Zuerst wird die Wasserversorgung am oberen Becken abgedreht. Bei stärkerem Frost dann auch unten.

Schneeräumungs- und Streupflicht

Die Gemeinde wird auch in diesem Winter weiterhin versuchen, die Anlieger bei starken Schneefällen in der Räumpflicht zu unterstützen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Pflicht gem. Satzung der Ortsgemeinde grundsätzlich bei den Grundstückseigentümern liegt und nicht von der Gemeinde eingefordert werden kann. Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege und auf besonders gefährliche Fahrbahnstellen. Sie gilt auch für Verkehrswege an unbebauten Grundstücken. Damit das Gemeindefahrzeug bei der unterstützenden Räumung nicht behindert wird, bitte ich darum, die Fahrzeuge bei Schneefall entsprechend zu parken.

Denkt bitte besonders jetzt im Winter an eure älteren- oder gesundheitlich angeschlagenen Nachbarn. Einmal den Bürgersteig dort räumen, wo es die Haushaltsmitglieder selbst nicht schaffen ist gelebte Nachbarschaftshilfe.

MÜLLABFUHR bei Schneefall oder Eisglätte:

Auch wenn die Gemeindeverwaltung die Bürger bei der Räum- und Streupflicht unterstützt, kann nicht gewährleisten werden, dass alle Straßen seitens der WAB auch angefahren werden. Dies liegt allein im Ermessen des Fahrers. Wo der eine Fahrer fährt, kann es sein, dass ein anderer Fahrer nicht fährt. Dies liegt nicht daran, dass einer besser fährt als der andere, sondern an der Art von Müllfahrzeugen. Von außen nicht erkennbar, gibt es teils große Unterschiede. Haben Sie daher Verständnis, wenn die Fahrer unterschiedlich handeln.

Bringen Sie daher bei unklarer Witterung die Abfallgefäße am Abend vorher an einen Punkt, der immer angefahren werden kann. Stellen Sie aber die Tonnen nicht auf Privatgelände ab.