Bereits Anfang Mai wurde hier an dieser Stelle auf die allgemeinen Ruhezeiten sowie die Grundstückspflege hingewiesen.
Leider halten sich einige unserer Bürger*innen jedoch nicht an diese, was wiederum zu Beschwerden bei der Bürgermeisterin geführt hat.
Daher nachfolgend noch einmal die Hinweise:
In Wohngebieten besteht für motorgetriebene Rasenmäher während der Mittagszeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ein generelles Betriebsverbot!
Private Nutzung von motorgetriebenen Rasenmähern ist also in der Zeit von morgens 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr und nachmittags von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr erlaubt.
Ab 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen besteht ein absolutes Betriebsverbot.
Maschinen und Geräte, wie Freischneider, Rasentrimmer, Graskantenschneider,
Laubbläser und Laubsammler und auch Motorsägen dürfen darüber hinaus nur an Werktagen in der Zeit von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr benutzt werden.
Wenn diese Bestimmungen eingehalten werden, wird es ein Sommer ohne Ärger mit den Nachbarn. Ich hoffe auf ihr Verständnis.