Grundstücksgrenzen und Heckenüberhang | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Grundstücksgrenzen und Heckenüberhang

Ich appelliere aus gegebenem Anlass an alle Grundstücksbesitzer den Heckenbewuchs an den Grundstücksgrenzen zu kontrollieren. Wir haben einige enge Straßen im Ort, da zählt jeder Zentimeter an Rückschnitt.

Die rechtliche Lage ist eindeutig, jeglicher Bewuchs darf nicht über die Grundstücksgrenze ragen und besonders nicht in die Fahrbahn. Nach oben ist ein Lichtraumprofil von Höhe 4,50 Meter freizuhalten damit größeren Fahrzeugen, wie Müllfahrzeugen, Lieferfahrzeugen oder auch Rettungs- und Feuerwehrfahrzeugen die volle Straßenbreite zur Verfügung haben. Rechtlich klar geregelt, leider wird dies häufig aber missachtet und führt zu Streitgesprächen mit der Gemeindeverwaltung oder mit dem Ordnungsamt. Lasst es nicht so weit kommen und schneidet eure Hecken und Sträucher einfach ausreichen zurück.