Aufgrund der aktuellen Wetterlage weist die Gemeindeverwaltung nochmals auf die Räum- und Streupflicht innerhalb der Ortsgemeinde hin.
Die Ortsgemeinde kann die Bürger nur unterstützen.
Gem. Satzung obliegt der größte Teil des Winterdienstes den Bürgern.
Streuen Sie bitte die Gehwege und die hälfte der Straße, die an Ihr Grundstück grenzt. Wenn dies alle Anwohner machen, gibt es kaum Probleme.
Unser Bauhofmitarbeiter unterstütze bei Räumen mit dem Kommunaltraktor. Zuerst werden Kreuzungen und Steilstücke befahren, danach auch andere Steigungen und wenn möglich, auch die ebenen Straßen. Hier gibt es aber häufig das Problem, das parkende Autos das Schieben mit dem Räumschild unmöglich machen. Wenn damit zu rechnen ist, das geräumt werden muss, parken Sie die Autos so, dass ein Räumen möglich ist.