Das Rasenmähen hat begonnen. Bevor es zu Beschwerden kommt, hier die gesetzlichen Betriebszeiten für Geräte:
In Wohngebieten besteht für motorgetriebene Rasenmäher während der Mittagszeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ein generelles Betriebsverbot!
Private Nutzung von motorgetriebenen Rasenmähern ist also in der Zeit von morgens 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr und nachmittags von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr erlaubt.
Ab 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen besteht ein absolutes Betriebsverbot.
Maschinen und Geräte, wie Freischneider, Rasentrimmer, Graskantenschneider,
Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus nur an Werktagen in der
Zeit von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr benutzt werden.
Wenn diese Bestimmungen eingehalten werden, wird es ein Sommer ohne Ärger mit den Nachbarn. Ich hoffe auf ihr Verständnis.
Grundstückspflege
Die überwiegende Mehrheit unserer Bürger halten ihre Grundstücke und die noch nicht bebauten Bauplätze vorbildlich in Ordnung und reinigen die Gehwege, Rinnen und Straßen regelmäßig. Einige Bürger vergessen dies zu Beginn des Frühjahres und benötigen vielleicht eine kleine Erinnerung, die ich hiermit freundlich aussprechen möchte.
Reinigt eure Gehwege, Rinnen und Straßen wann immer es nötig ist. Denke dabei auch an die Verkehrssicherungspflicht und schneidet überhängende Äste, Sträucher und Hecken
rechtzeitig zurück, bevor diese in den Straßenverlauf hineinwachsen. Dies gilt auch für angrenzende Wirtschaftswege. Auch hier muss ein Rückschnitt erfolgen, wenn die Äste des eigenen Gartens in die Wirtschaftswege hineinragen.