Die Gemeinde wird auch in diesem Winter weiterhin versuchen, die Anlieger bei starken Schneefällen in der Räumpflicht zu unterstützen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Pflicht gem. Satzung der Ortsgemeinde grundsätzlich bei den Grundstückseigentümern liegt und nicht von der Gemeinde eingefordert werden kann. Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege und auf besonders gefährliche Fahrbahnstellen. Sie gilt auch für Verkehrswege an unbebauten Grundstücken. Damit das Gemeindefahrzeug bei der unterstützenden Räumung nicht behindert wird, bitte ich darum, die Fahrzeuge bei Schneefall entsprechend zu parken.
Beim letzten stärkeren Schneefall fuhren einige Bürger mit Ihren Quads mit Schneeschildern durch einige Straßen und halfen bei der Räumung. Hierfür euch allen herzlichen Dank.
Wir haben einige ältere Bürger, denen sicherlich das Räumen der Bürgersteige schwerfällt. Schaut nicht weg, greift zu Schneeschaufel / Rasentrecker / Quad und schiebt bei dem ein- oder anderen Mitbürger den Schnee einfach mit weg. Dies ist Nachbarschaftshilfe und die sollten wir alle gemeinsam leben.
MÜLLABFUHR bei Schneefall oder Eisglätte:
Der Winter beschert uns, sehr zur Freude der Kinder, dieses Jahr einmal etwas mehr Schnee als die letzten Jahre.
Leider führt dies aber auch dazu, dass die Abfallbeseitigung nicht immer alle Straßen befahren kann. Die Gemeindeverwaltung unterstützt die Bürger bei der Räum- und Streupflicht, kann aber nicht gewährleisten, dass alle Straßen seitens der WAB auch angefahren werden. Dies liegt allein im Ermessen des Fahrers. Wo der eine Fahrer fährt, kann es sein, dass ein anderer Fahrer nicht fährt. Dies liegt nicht daran, dass einer besser fährt als der andere, sondern an der Art von Müllfahrzeugen. Von außen nicht erkennbar, gibt es teils große Unterschiede. Haben Sie daher Verständnis, wenn die Fahrer unterschiedlich handeln. Helfen Sie mit, indem sie bei unklarer Witterung die Abfallgefäße am Abend vorher an einen Punkt bringen, der immer angefahren werden kann.