Langsam werden die Sträucher, wird das Gras, der Rasen grün und wächst bereits. Bald geht es los, das Rasenmähen und manchmal auch der Ärger mit den Nachbarn oder anderen Bürgern. Lasst es nicht so weit kommen. Nachfolgend mal die gesetzlichen Regeln zu den Ruhezeiten:
In Wohngebieten besteht für motorgetriebene Rasenmäher während der Mittagszeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ein generelles Betriebsverbot!
Private Nutzung von motorgetriebenen Rasenmähern ist also in der Zeit von morgens 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr und nachmittags von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr erlaubt.
Ab 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen besteht ein absolutes Betriebsverbot.
Maschinen und Geräte, wie Freischneider, Rasentrimmer, Graskantenschneider,
Laubbläser und Laubsammler dürfen im privaten Bereich darüber hinaus nur an Werktagen in der Zeit von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr benutzt werden.
Wenn diese Bestimmungen eingehalten werden, wird es ein Frühjahr/Sommer ohne Ärger mit den Nachbarn. Ich hoffe auf ein allgemeines Verständnis.
Übrigens gelten die Ruhezeiten nicht für gewerbliche Firmen. Diese dürfen auch innerhalb der Ruhezeiten arbeiten. Allerdings versuchen Landschaftsgärtner oder auch unsere Bauhofmitarbeiter, in der Mittagszeit Arbeiten zu verrichten, die wenig Lärm verursachen. Aber manchmal geht es einfach nicht anders.
Der Samstag bleibt oft bei den Berufstätigen oft der einzige Tag, an dem Grundstückspflege gemacht werden kann. Trotzdem gelten auch dann die Ruhezeiten. Aber es gibt auch Gründe, häufig witterungsbedingt, dass die Ruhezeit mal um ein paar Minuten überschreiten wird. Habt da dann bitte auch Verständnis dafür, dann steht einer guten Nachbarschaft nichts im Weg.